Jetzt für die zweite Bauspar-Chance im Juni kämpfen
Die Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) ist sehr enttäuscht darüber, dass ihre Bauspar-Initiative – wenn auch relativ knapp – von der Stimmbevölkerung abgelehnt worden ist. Damit wird der in der Bundesverfassung verankerten Wohneigentumsförderung weiterhin ein wirksames Instrument vorenthalten.
Das Bausparen hat sich in der 20-jährigen Praxis des Kantons Baselland nämlich als echte Eigentumsförderung für den Mittelstand erwiesen. Und ebenso wird mit diesem Entscheid die Chance verpasst, das «Energiespar-Bausparen» – ein Gebot unserer Zeit – einzuführen.
Die SGFB wird nun die zweite Bauspar-Initiative des Hauseigentümerverbands Schweiz unterstützen, über die am 17. Juni abgestimmt wird. Diese will – im Gegensatz zur fakultativen Einführung eines kantonalen Bausparmodells in der SGFB-Initiative – das Bausparen für den Bund und alle Kantone obligatorisch einführen.
Dass bei den einzelnen kantonalen Resultaten nebst dem Kanton Baselland vier weitere Kantone der Bauspar-Initiative deutlich zugestimmt haben, ist sehr erfreulich. Dies vermag allerdings die Enttäuschung über das gesamtschweizerische Resultat nicht zu mindern. Die Zustimmung aus dem Baselbiet ist eine Bestätigung des hohen Nutzens dieses Wohneigentumsförderungsmodells aus gut 20 Jahren Erfahrung. Es ist bedauerlich, dass dieser erfolgreiche praktische «Tatbeweis» im Grossteil der übrigen Schweiz keinen Widerhall gefunden haben.
Die SGFB zeigt sich optimistisch, dass beim knappen Nein-Resultat zur Vorlage vom 11. März die positiven Chancen für den kommenden Urnengang am 17. Juni 2012 ausgesprochen intakt sind. Die Bauspar-Initiative des HEV Schweiz, die an jenem Wochenende zur Abstimmung gelangt, deckt sich in den Grundzügen mit dem Begehren der Vorlage der SGFB. Sie verlangt jedoch, dass Bund und Kantone das Bausparen – bei etwas niedrigeren jährlichen Bauspar-Beiträgen – zwingend einführen müssen.
Es gilt für diesen Urnengang die Devise:
Jetzt erst recht für ein schweizerisches Bausparmodell kämpfen!
Vorteile:
- für alle
- für Mieter
- für Eigentümer
So profitieren alle von der «Bauspar-Initiative»
-
Sicherung von Arbeitsplätzen
Zweckgebundenes Bausparen schafft langfristig wirksames Auftragsvolumen und sichert damit Arbeitsplätze in zahlreichen wichtigen Branchen unserer Volkswirtschaft.
-
Sicherung von Ausbildungsplätzen
Ein kontinuierliches Auftragsvolumen sichert bestehende und schafft neue Ausbildungsplätze. Die KMU bilden – gerade auch in allen Branchen der Bauwirtschaft – im Rahmen der beruflichen Grundbildung einen grossen Teil der Lernenden aus.
-
Innovationsschub für die Wirtschaft
Von einem gezielt erhöhten Nachfragevolumen nach alternativen Energien und Technologien profitieren nicht nur Mensch und Umwelt, sondern auch unsere Unternehmen, die in diesen Branchen tätig sind. Das fördert innovative Neu- und Weiterentwicklungen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.
- Die Erfahrungen aus 20 Jahren Bausparen im Kanton Basel-Landschaft (Durchschnittswerte) belegen, dass Bausparen für den Staat kein Minusgeschäft ist. Langfristige Sicherung von 570 Vollzeit-Arbeitsplätzen durch ein zusätzliches Bauvolumen von CHF 72 Mio. pro Jahr, jährlicher Steuerausfall CHF 4,5 Mio., jährliche Steuereinnahmen CHF 6,2 Mio. = jährlich CHF 1,7 Mio. Mehrertrag für die Staatskasse (Quelle: Studie Prof. Dr. Studer / Dr. Füeg 2005).
-
Vier von fünf Einwohnern wollen Bausparen
Gemäss GfS-Forschungsstudie (Claude Longchamp) befürworten über 80% der Schweizer Einwohner das Bausparen. Der Nationalrat hat mit Zweidrittelmehr deutlich Ja zur Bauspar-Initiative gesagt.
-
Sofortige, massgeschneiderte Umsetzung
Die Kantone können das Bausparen unmittelbar nach der Volksabstimmung einführen. Dabei können sie kantonale Bedürfnisse (z.B. bereits bestehende Fördermassnahmen) mit berücksichtigen und zum Beispiel auch nur Teile der Initiativ-Bestimmungen umsetzen sowie gegebenenfalls auch nach unten abweichende Maximal-Sparbeiträge festlegen.
Laut einer Umfrage der SRG ist eine Mehrheit von 55% für die Bauspar-Initiative. Nur eine kleine Minderheit von 22% ist dagegen.
Bausparstudie
Bausparen lohnt sich volkswirtschaftlich und schafft Anreize langfristig genug Kapital anzusparen. Kurzfristige Steuereinbussen zahlen sich über längere Frist mehrfach zurück, erläuterten die Vertreter des Initiativkomitees vor den Medien. Bauspar-Studie downloaden ►
So profitieren Mieter von der Initiative
-
Mehr Wohneigentum für den Mittelstand
Ein Ja zur Vorlage fördert den Erwerb von Wohneigentum vor allem in den tiefen und mittleren Einkommensklassen. Ein Dach über dem Kopf gehört seit jeher zu den Grundbedürfnissen des Menschen – und das am liebsten in den eigenen vier Wänden. Dennoch hat die Schweiz heute nach wie vor eine der weltweit tiefsten Wohneigentumsquoten.
-
Erwerb von Wohneigentum ohne Belastung der Altersvorsorge-Einrichtungen
Heute beziehend viele Leute frühzeitig Pensionskassengelder, um damit Wohneigentum zu kaufen. Dies kann empfindliche Rentenkürzungen nach sich ziehen. Der Bund schlägt vor, diesen Vorbezug in Zukunft stark einzuschränken. Das Bausparen sorgt dafür, dass die Förderung von Wohneigentum nicht auf Kosten der Altersvorsorge geht und hilft, unsere Renten zu sichern.
-
Bausparen ist nicht für die Reichen
Die Behauptung der Bauspar-Gegner, dass Bausparen nur für Grossverdiener sei, wird durch die amtlichen Zahlen aus dem Baselbiet nach 20 Jahren Bausparen deutlich widerlegt: das steuerbare Einkommen von rund zwei Dritteln aller Bausparer liegt zwischen CHF 40'000 und CHF 80'000 im Jahr.
-
Dank Bausparen wohnen heute 15‘000 Baselbieter mehr in den eigenen vier Wänden
Seit 1991 haben mindestens 15‘000 Personen das Bausparen genutzt. Das entspricht knapp einem Zehntel aller Steuerkunden oder fast einem Viertel der Baselbieter Wohneigentümer/innen. Quelle: Regierungsrat Adrian Ballmer, Baselbieter Finanzdirektor
Vorbezüge Pensionskasse für Wohneigentum in Milliarden Franken
Pensionskassengelder in Milliardenhöhe werden für Wohneigentum vorbezogen. Dieses Geld fehlt im Alter. Bausparen hilft, diese Vorbezüge zu vermindern und die Altersvorsorge zu sichern.
So profitieren Eigentümer von der Initiative
-
Wirkungsvolle Umwelt-Entlastung
Das ökologische Energiespar-Bausparen fördert wirkungsvoll und gezielt die Privatinitiative zur energetischen Sanierung von bestehenden Wohnbauten, welche heute Energie verschleudern.
-
Förderung von alternativen Energien
Gleichzeitig fördert das ökologische Energiespar-Bausparen den Einsatz von alternativen Energien und neuen Technologien.
-
Förderbeiträge für Energiespar-Massnahmen und nicht für den Staat
Die Abschaffung der Besteuerung von Förderbeiträgen erhöht nicht nur die direkte Wirksamkeit dieser Anreizförderung, sondern beseitigt eine unsinnige Besteuerung. Währenddem der Staat heute mit der einen Hand Förderprämien gewährt, nimmt er durch die Besteuerung dieser Prämien gleichzeitig mit seiner anderen Hand einen Grossteil davon wieder zurück. Zusätzlich führen heute Förderbeiträge aufgrund ihrer Besteuerung je nach dem zu einer stark ansteigenden Steuerprogression.
Komitee:
- JA zum Bausparen
- Bauspar-Initiative
Komitee-Mitglieder «JA zum Bausparen»
Co-Präsidenten
Adrian Ballmer,
Regierungsrat (BL),
Finanzdirektor
Caspar Baader, Nationalrat (BL)
Jakob Büchler, Nationalrat (SG)
Brigitte Häberli, Ständerätin (TG)
Ursula Haller, Nationalrätin (BE)
Markus Kägi, Regierungsrat (ZH)
Fulvio Pelli, Nationalrat (TI)
Rosmarie Quadranti, Nationalrätin (ZH)
Jean-François Rime, Nationalrat (FR)
Weitere Mitglieder
- Fabio Abate, Ständerat (TI);
- Andreas Aebi-Keller, Nationalrat (BE);
- Thomas Aeschi, Nationalrat (ZG);
- Céline Amaudruz, Nationalrätin (GE);
- Viola Amherd, Nationalrätin (VS);
- Adrian Amstutz , Nationalrat (BE);
- Caspar Baader, Nationalrat (BL);
- Max Binder, Nationalrat (ZH);
- Pirmin Bischof, Ständerat (SO);
- Christoph Blocher, Nationalrat (ZH);
- Roland F. Borer, Nationalrat (SO);
- Toni Bortoluzzi, Nationalrat (ZH);
- Jacques Bourgeois, Nationalrat (FR);
- Heinz Brand-Ciocco, Nationalrat (GR);
- Toni Brunner, Nationalrat (SG);
- Roland Rino Büchel, Nationalrat (SG);
- André Bugnon, Nationalrat (VD);
- Christine Bulliard, Nationalrätin (FR);
- Christophe Darbellay, Nationalrat (VS);
- Thomas de Courten, Nationalrat (BL);
- Fathi Derder, Nationalrat (VD);
- Christine Egerszegi-Obrist, Ständerätin (AG);
- Esther Egger, e. Nationalrätin (AG);
- Hans Egloff, Nationalrat (ZH);
- Corina Eichenberger, Nationalrätin (AG);
- Edi Engelberger, alt Nationalrat (NW);
- Yvette Estermann, Nationalrätin (LU);
- Laurent Favre, Nationalrat (NE);
- Hans Fehr, Nationalrat (ZH);
- Sylvia Flückiger-Bäni, Nationalrätin (AG);
- Peter Föhn, Ständerat (SZ);
- Jean-René Fournier, Ständerat (VS);
- Olivier Français, Nationalrat (VD);
- Sebastian Frehner, Nationalrat (BS);
- Oskar Freysinger, Nationalrat (VS);
- Andrea Geissbühler, Nationalrätin (BE);
- Jean-René Germanier, Nationalrat (VS);
- Hannes Germann, Ständerat (SH);
- Ulrich Giezendanner, Nationalrat (AG);
- Ida Glanzmann-Hunkeler, Nationalrätin (LU);
- Alois Gmür, Nationalrat (SZ);
- Petra Gössi, Nationalrätin (SZ);
- Jean-Pierre Grin, Nationalrat (VD);
- Hans Grunder, Nationalrat (BE);
- Jean-Paul Gschwind, Nationalrat (JU);
- Hans Rudolf Gysin, alt Nationalrat (BL);
- Hugues Hildpold, Nationalrat (GE);
- Thomas Hurter, Nationalrat (SH);
- Markus Hutter, Nationalrat (ZH);
- This Jenny, Ständerat (GL);
- Hans Kaufmann, Nationalrat (ZH);
- Peter Keller, Nationalrat (NW);
- Hans Killer, Nationalrat (AG);
- Hansjörg Knecht, Nationalrat (AG);
- Stefan Kölliker, Regierungsrat (SG);
- Christian Lohr, Nationalrat (TG);
- Christian Lüscher, Nationalrat (GE);
- Peter Malama, Nationalrat (BS);
- Isabelle Moret, Nationalrätin (VD);
- Philipp Müller, Nationalrat (AG);
- Walter Müller, Nationalrat (SG);
- Felix Müri, Nationalrat (LU);
- Yves Nidegger, Nationalrat (GE);
- Paul Niederberger, Ständerat (NW);
- Roberta Pantani, Nationalrätin (TI);
- Guy Parmelin, Nationalrat (VD);
- Fulvio Pelli, Nationalrat (TI);
- Yvan Perrin, Nationalrat (NE);
- Bruno Pezzatti, Nationalrat (ZG);
- Gerhard Pfister, Nationalrat (ZG);
- Nadja Pieren, Nationalrätin (BE);
- Lorenzo Quadri, Nationalrat (TI);
- Fabio Regazzi, Nationalrat (TI);
- Maximilian Reimann, Nationalrat (AG);
- Lukas Reimann, Nationalrat (SG);
- Alain Ribaux, Nationalrat (NE);
- Markus Ritter, Nationalrat (SG);
- Marco Romano, Nationalrat (TI);
- Albert Rösti-Neuenschwander, Nationalrat (BE);
- Daniela Schneeberger, Nationalrätin (BL);
- Res Schmid, Regierungsrat (NW);
- Elisabeth Schneider-Schneiter, Nationalrätin (BL);
- Pirmin Schwander, Nationalrat (SZ);
- Peter Spuhler, Nationalrat (TG);
- Jürg Stahl, Nationalrat (ZH);
- Luzi Stamm, Nationalrat (AG);
- Ernst Stocker, Regierungsrat (ZH);
- Georges Theiler, Ständerat (LU);
- Karl Vogler, Nationalrat (OW);
- Erich von Siebenthal-Glauser, Nationalrat (BE);
- Hansjörg Walter, Nationalrat (TG);
- Hansruedi Wandfluh, Nationalrat (BE);
- Christian Wasserfallen, Nationalrat (BE);
- Walter Wobmann, Nationalrat (SO);
- Bruno Zuppiger, Nationalrat (ZH).
Komitee-Mitglieder der «Bauspar-Initiative»
Co-Präsidenten
Hans Rudolf Gysin,
e. Nationalrat (BL),
Direktor Wirtschaftskammer Baselland (Vorsitz)
Caspar Baader,
Nationalrat (BL),
e. Präsident SVP-Bundeshausfraktion
Adrian Ballmer,
Regierungsrat (BL),
Finanzdirektor
Hans-Ulrich Bigler (ZH),
Direktor Schweizerischer Gewerbeverband
Christophe Darbellay,
Nationalrat (VS),
Präsident CVP Schweiz
Charles Favre,
e. Nationalrat (VD),
Delegierter Initiativkomitee Romandie
Olivier Feller,
Nationalrat (VD),
Fédération romande immobilière
Hans Grunder,
Nationalrat (BE),
Präsident BDP Schweiz
Hans Killer,
Nationalrat (AG),
Präsident «bauenschweiz»
Ueli Maurer,
e. Präsident SVP Schweiz (ZH),
heute Bundesrat
Fulvio Pelli,
Nationalrat (TI),
Präsident FDP Schweiz
Pierre Triponez,
e. Nationalrat (BE),
Präsident HEV Bern
Weitere Mitglieder
- Kathrin Amacker-Amann, e. Nationalrätin (BL);
- Adrian Amstutz, Nationalrat, e. Ständerat, Präsident SVP-Bundeshausfraktion (BE);
- Elvira Bader, e. Nationalrätin (SO);
- Pirmin Bischof, Ständerat, e. Nationalrat (SO);
- Roland F. Borer, Nationalrat (SO); Toni Bortoluzzi, Nationalrat (ZH);
- Andreas Burckhardt, e. Grossrat (BS), e. Direktor Handelskammer beider Basel;
- Rolf Büttiker, e. Ständerat, e. Nationalrat (SO);
- Maurice Chevrier, e. Nationalrat (VS);
- Jean Henri Dunant, e. Nationalrat (BS);
- Christine Egerszegi-Obrist, Ständerätin (AG), e. Nationalratpräsidentin;
- Edi Engelberger, e. Nationalrat (NW), e. Präsident Schweizerischer Gewerbeverband;
- Christoph Erb, e. Grossrat (BE), Direktor Berner KMU;
- Lieni Füglistaller, e. Nationalrat (AG); Hans Fünfschilling, e. Ständerat (BL);
- Andreas Gasche, e. Kantonsrat (SO), Geschäftsführer Kant. Gewerbeverband;
- Jean-René Germanier, Nationalrat (VS), e. Nationalratspräsident;
- Konrad Graber, Ständerat (LU);
- Walter Gurtner, Kantonsrat (SO);
- Felix Gutzwiller, Ständerat, e. Nationalrat (ZH); Urs Hany, e. Nationalrat (ZH); Rolf Hegetschweiler, e. Nationalrat (ZH);
- Norbert Hochreutener, e. Nationalrat (BE);
- Markus Hutter, Nationalrat (ZH), Vize-Präsident FDP Schweiz;
- Walter Jermann, e. Nationalrat (BL), Mitglied Wirtschaftsrat;
- Robert Keller, e. Nationalrat (ZH), e. Präsident «bauenschweiz»;
- Jörg Krähenbühl, e. Regierungsrat (BL);
- Helen Leumann-Würsch, e. Ständerätin (LU);
- Filippo Leutenegger, Nationalrat (ZH);
- Ruedi Lustenberger, 2. Vizepräsident des Nationalrats (LU), Zentralpräsident Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM;
- Werner Messmer, e. Nationalrat (TG), Präsident Schweizerischer Baumeisterverband;
- Christian Miesch, e. Nationalrat (BL);
- Philipp Müller, Nationalrat (AG);
- Sabine Pegoraro, Regierungs-Vizepräsidentin (BL), Bau- und Umweltschutzdirektorin;
- Maximilian Reimann, Nationalrat, e. Ständerat (AG);
- Jean-François Rime, Nationalrat (FR);
- Peter A. Schifferle, e. Präsident Industrie- und Handelskammer Thurgau;
- Peter Schilliger, Kantonsrat (LU), Zentralpräsident suissetec;
- Andreas Schneider, Präsident Wirtschaftskammer Baselland;
- Elsbeth Schneider-Kenel, e. Regierungsrätin (BL);
- Peter Schütz, Kantonsrat (TG), Präsident Thurgauer Gewerbeverband;
- Urs Schweizer, e. Nationalrat (BS);
- Peter Spuhler, Nationalrat (TG);
- Erich Straumann, e. Regierungsrat (BL);
- Georges Theiler, Ständerat, e. Nationalrat (LU);
- Martin Wagner, Rechtsanwalt (BL);
- Hansjörg Walter, Präsident des Nationalrats (TG), Präsident Schweiz. Bauernverband;
- Markus Zemp, e. Nationalrat (AG);
- Peter Zwick, Regierungspräsident (BL), Volkswirtschafts-und Gesundheitsdirektor.
Initiative:
- Zielsetzung
- genauer Wortlaut
Das will die «Bauspar-Initiative»
Die Initiative ermöglicht den Kantonen die fakultative Einführung von:
-
zweckgebundenem, steuerbefreitem Bausparen für die Finanzierung des erstmaligen Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum in der Schweiz;
-
zweckgebundenem, steuerbefreitem Energiespar-Bausparen für die Finanzierung von baulichen Energiesparmassnahmen am selbst genutzten Wohneigentum;
-
Steuerbefreiung von staatlichen Förderprämien zur Senkung der Umweltbelastungen – u.a. die energiesparende Sanierung von energetisch ungenügenden Wohnbauten – und zur Förderung von erneuerbaren Energien.
Das ist der Wortlaut der «Bauspar-Initiative»
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 129a (neu) Besteuerung von Bauspareinlagen
- Die Kantone können, während einer Spardauer von höchstens zehn aufeinanderfolgenden Jahren, Bauspareinlagen von der Vermögenssteuer und die auf dem Bausparkapital angewachsenen Zinsen von der Einkommenssteuer befreien.
- Die Kantone können zudem vorsehen, dass Bauspareinlagen zum Zweck nach Absatz 3 Buchstabe a bis zu einem jährlichen Betrag von 15'000 Franken und zum Zweck nach Absatz 3 Buchstabe b bis zu einem jährlichen Betrag von 5'000 Franken von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können; ein solcher Abzug ist auf höchstens zehn Jahre befristet. Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten können diesen Abzug je für sich beanspruchen. Die Bundesversammlung kann die Höchstbeträge mit einer Verordnung der Teuerung anpassen.
- Bauspareinlagen im Sinne dieses Artikels müssen folgenden Zwecken dienen:
- dem erstmaligen entgeltlichen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum an einem schweizerischen Wohnsitz; oder
- der Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum an einem schweizerischen Wohnsitz.
- Die Bauspareinlagen können je nur einmal, aber nicht gleichzeitig, für die Zwecke nach Absatz 3 und nur von volljährigen, in der Schweiz wohnhaften Personen geäufnet werden.
- Sie sind bei einer der Aufsicht des Bundes unterstellten Bank anzulegen.
- Die Bauspareinlagen und die gutgeschriebenen Zinsen dürfen nicht verpfändet werden.
- Die Kantone können eine Altersbegrenzung für die bausparberechtigten Personen, einen jährlichen Bauspareinlage-Minimalbetrag und eine Minimalspardauer vorsehen.
- Die geäufneten Bauspareinlagen und die gutgeschriebenen Zinsen werden nach Massgabe der kantonalen Regelungen als Einkommen nachbesteuert, wenn:
- die Bauspareinlagen nicht innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der maximalen Spardauer oder ab dem Zeitpunkt eines früheren Bezuges zweckgemäss verwendet werden; wird nur ein Teil der Bauspareinlagen und gutgeschriebenen Zinsen innerhalb dieser Frist nicht zweckgemäss verwendet, so wird nur dieser Teil als Einkommen nachbesteuert;
- die bausparende Person stirbt und deren Bauspareinlagen nicht vom überlebenden Ehegatten oder den Nachkommen für die Restzeit als eigene Bauspareinlagen fortgesetzt werden;
- in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb gemäss Absatz 3 Buchstabe a die Nutzung des Wohneigentums auf Dauer geändert oder das Wohneigentum an Dritte abgetreten wird, ohne dass der erzielte Erlös zum Erwerb eines gleich genutzten Wohneigentums in der Schweiz verwendet wird.
- Beim Wegzug in einen anderen Kanton wird die Besteuerung der Bauspareinlagen aufgeschoben. Die Kantone treffen eine Regelung, wonach der Steueraufschub entfällt und eine Nachbesteuerung nach Absatz 8 erfolgt, wenn die Bauspareinlagen in dem anderen Kanton nicht zweckgemäss verwendet werden.
- Die Kantone können Härtefallregelungen vorsehen für Fälle, in denen sich aus Nachbesteuerung der Bauspareinlagen sachlich ungerechtfertigte Belastungen ergeben.
- Die Kantone erlassen Regelungen, um Missbräuche bei der steuerlichen Begünstigung des Bausparens zu verhindern.
Art. 129b (neu) Besteuerung von Bausparprämien
Die Kantone können Bausparprämien im Zusammenhang mit Bauspareinlagen für erstmalig entgeltlich erworbenes und selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz oder für die Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutz¬massnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz von der Einkommenssteuer befreien. Die Kantone sind für die Regelung der Einzelheiten zuständig.
II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
- Übergangsbestimmungen zu den Artikeln 129a und 129b
Bis zum Inkrafttreten der an die Artikel 129a und 129b angepassten Bundesgesetzgebung können die Kantone Bestimmungen unmittelbar gestützt auf die Artikel 129a und 129b erlassen.
Vier von fünf Einwohnern wollen Bausparen
Gemäss GfS-Forschungsstudie (Claude Longchamp) befürworten über 80% der Schweizer Einwohner das Bausparen. Der Nationalrat hat mit Zweidrittelmehr deutlich Ja zur Bauspar-Initiative gesagt.
Downloads:
- in Deutsch
- in Französisch
Unterlagen in Deutsch
In folgenden PDF-Dokumentne stehen die wichtigsten Informationen zur «Bauspar-Initiative».
Drucken Sie die Unterlagen aus und empfehlen sie Sie Ihren Bekannten und Freunden.
Unterlagen in Französisch
In folgenden PDF-Dokumentne stehen die wichtigsten Informationen zur «Bauspar-Initiative».
Drucken Sie die Unterlagen aus und empfehlen sie Sie Ihren Bekannten und Freunden.
nach oben ▲
Gute Gründe für Ihr Ja zum Bausparen
Gute Gründe für Ihr Ja zum Bausparen
Vorteile für Mieter
Vorteile für Eigentümer
Bausparstudie, Dr. Rainer Füeg
Initiativtext der Bauspar-Initiative
Für den Mittelstand und die Wirtschaft
Wohntraum erfüllen
De bonnes raisons de dire oui à l’épargne-logement
De bonnes raisons de dire oui à l’épargne-logement
Objectifs concrets de l’initiative sur l‘épargne-logement
Pour la classe moyenne et l’économie